Steuern

Steuervorteile & Vorabpauschale: Warum Netto nicht gleich Netto ist

Vermietete Immobilien sind eines der wenigen verbliebenen großen Steuer-Sparmodelle für Privatanleger in Deutschland. So holst du dir jedes Jahr Steuern vom Staat zurück.

Die Gebäudeabschreibung (AfA)

Eine Immobilieninvestition in Deutschland lockt mit einem massiven Privileg: Du kannst das Gebäude Jahr für Jahr wertmindernd bei der Steuer ansetzen (Absetzung für Abnutzung, AfA). Das Finanzamt gesteht dir bei gekauften Bestandsbauten (Fertigstellung nach 1924) eine Abschreibung von 2% (für neuere mittlerweile oft 3%) des Gebäudewerts (oder der Anschaffungskosten abzüglich Grundstückswert) aus steuerlicher Sicht ab. Konkret: Deine Immobilie wirft Mieteinnahmen ab, abzüglich realer Kosten UND abzüglich dieser theoretischen ("virtuellen") 2-3% Minderung. Oft drückt das deinen Gewinn auf dem Finanzamtspapier so sehr ins Minus, dass du jedes Jahr Steuern erstattet bekommst.

Zinsen sind Werbungskosten

Kaufst du ein Eigenheim zur Selbstnutzung, sind Kreditzinsen schieres Gift (reiner Privatkonsum). Kaufst du dieselbe Wohnung jedoch zur Vermietung, dreht sich der Spieß um: Die Bankzinsen deines Immobiliendarlehens gelten beim Finanzamt voll als Werbungskosten. Sie mindern direkt deinen "Gewinn" aus der Vermietung. In Zeiten höherer Zinsen (wie aktuell um die 3-4%) federt der Fiskus also einen großen Teil der Mehrkosten deiner Monatsrate über die jährliche Steuererklärung ab.

Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren

Wahrscheinlich der größte Bonus: Wenn du eine vermietete Immobilie mindestens 10 Jahre lang hältst (Spekulationsfrist), darfst du sie komplett steuerfrei verkaufen. 100.000 Euro Wertgewinn in 10 Jahren wandern dann 1:1 steuerfrei auf dein Referenzkonto – ein massiver Unterschied zu ETFs, bei denen Wertgewinne immer der Kapitalertragssteuer unterliegen.

Immobilie vs. ETFs: Das Thema Vorabpauschale

Wer heutzutage breit auf ETFs (wie MSCI World) setzt, kennt das Manko: Vor allem thesaurierende ETFs profitieren immens vom langanhaltenden Zinseszinseffekt – doch der deutsche Staat greift seit einigen Jahren auf Buchgewinne virtuell schon vorher zu (Vorabpauschale). Immobilieninvestments sind von diesem Thema völlig befreit: Steuern fallen für Immobilienbesitzer nur an, wenn Gewinne beim Verkauf in unter 10 Jahren oder bei realen, überhangigen Mieteinnahmen generiert werden.

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Häufige Fragen

Darf ich die Abschreibung auch bei Eigennutzung nutzen?

Nein. Nur fremdvermietete Immobilien oder Wohnraum, der explizit zur Erzielung von Einkünften gekauft wird, erlaubt die reguläre Gebäudeabschreibung (AfA). Eigennützer profitieren höchstens bei denkmalgeschützten Gebäuden (Sonder-AfA).

Darf ich neben den 2% Gebäude-AfA auch Grundstückskosten abschreiben?

Nein. Das Finanzamt geht davon aus, dass Grundstücke nicht "abgenutzt" werden. Daher darf beim Kaufpreis nur der auf das Gebäude entfallende Kaufpreisteil abgeschrieben werden (meist 70% bis 80%).

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