Was ist das Werkstudenten-Privileg?
Die magische 20-Stunden-Regel
Ausnahme: Die 26-Wochen-Regel
1. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darfst du problemlos auch in Vollzeit arbeiten.
2. Bei Nacht- oder Wochenendarbeit.
Wichtig dabei: Du darfst die Grenze von 20 Stunden im Jahr an maximal 26 Wochen (entspricht 182 Tagen) überschreiten, sonst fällst du aus dem Privileg heraus.
Muss ein Werkstudent Steuern zahlen?
Familienversicherung und BAföG beachten
Beim BAföG liegt der Freibetrag 2026 bei 556 € im Monat. Verdienst du netto mehr, wird das BAföG entsprechend gekürzt.