Steuern

Steuerklassen 1–6 einfach erklärt

Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich, wie viel Lohnsteuer dir jeden Monat abgezogen wird. Hier erfährst du, welche es gibt und welche zu dir passt.

Was ist eine Steuerklasse?

Die Steuerklasse (Lohnsteuerklasse) ist ein Merkmal, das auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert ist. Sie bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber direkt von deinem Gehalt ans Finanzamt abführt. Die Zuordnung erfolgt automatisch anhand deines Familienstands.

Steuerklasse 1 – Ledige & Geschiedene

In Steuerklasse 1 landen alle ledigen, verwitweten oder geschiedenen Arbeitnehmer ohne Kinder. Sie ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Du erhältst den vollen Grundfreibetrag (2026: 12.096 €), den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €). Der Soli fällt für die meisten in dieser Klasse nicht mehr an.

Steuerklasse 2 – Alleinerziehende

Steuerklasse 2 steht Alleinerziehenden zu, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind im Haushalt leben und keinen weiteren volljährigen Mitbewohner haben. Der große Vorteil: Du bekommst zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € + 240 € je weiteres Kind). Das kann leicht 100 € mehr Netto pro Monat bedeuten.

Steuerklassen 3, 4 und 5 – Verheiratete

Verheiratete Paare können zwischen drei Kombinationen wählen: 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor. Bei 3/5 bekommt der Besserverdienende die günstige Klasse 3 (doppelter Grundfreibetrag, niedrige Abzüge), der Partner dafür die teure Klasse 5 (kein Grundfreibetrag, hohe Abzüge). 4/4 ist fair aufgeteilt und empfiehlt sich bei ähnlichen Gehältern. Das Faktorverfahren (4/4 mit Faktor) berechnet die Steuer am genauesten und vermeidet hohe Nachzahlungen.

Steuerklasse 6 – Zweitjob

Klasse 6 ist die teuerste Steuerklasse. Sie wird automatisch für den Zweit- oder Nebenjob angewendet. Es gibt hier keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag – du zahlst also ab dem ersten Euro die volle Steuer. Übrigens: Minijobs bis 556 € (2026) sind davon ausgenommen.

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Ein Wechsel ist einmal pro Jahr möglich, Stichtag ist der 30. November. Verheiratete können die Kombination über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel" beim Finanzamt oder über ELSTER online ändern. Ein Wechsel lohnt sich besonders bei Heirat, Trennung, Geburt eines Kindes oder wenn ein Partner deutlich mehr oder weniger verdient.
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Häufige Fragen

Welche Steuerklasse habe ich als Lediger?

Als ledige, geschiedene oder verwitwete Person ohne Kinder bist du automatisch in Steuerklasse 1.

Kann ich als Verheirateter in Steuerklasse 1 bleiben?

Nein. Nach der Heirat wechseln beide Partner automatisch in Steuerklasse 4. Ihr könnt danach einen Wechsel zu 3/5 oder 4/4 mit Faktor beantragen.

Hat die Steuerklasse Einfluss auf die Jahressteuerlast?

Nein, die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung. Bei der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast berechnet – zu viel Gezahltes bekommst du zurück.

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