Steuern

Geldwerter Vorteil: Firmenwagen, Jobticket & Co.

Firmenwagen, Jobticket oder kostenloser Kaffee – all das kann ein "geldwerter Vorteil" sein, der dein Netto beeinflusst.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil (oder Sachbezug) ist jede nicht-monetäre Leistung deines Arbeitgebers, die einen wirtschaftlichen Wert hat. Dazu gehören: Firmenwagen zur privaten Nutzung, Jobtickets, kostenlose Mahlzeiten, Dienstwohnung, Mitarbeiteraktien und vieles mehr. Diese Vorteile müssen wie Gehalt versteuert werden.

Die 1%-Regelung beim Firmenwagen

Die häufigste Form: Dein Arbeitgeber stellt dir einen Firmenwagen zur privaten Nutzung. Der geldwerte Vorteil wird mit der 1%-Regelung berechnet: Jeden Monat wird 1% des Bruttolistenpreises (Neupreis ab Werk) als geldwerter Vorteil auf dein Gehalt aufgeschlagen. Bei einem Wagen mit 40.000 € Listenpreis sind das 400 €/Monat, die du zusätzlich versteuern musst. Dazu kommt ggf. ein Zuschlag für den Arbeitsweg (0,03% × Listenpreis × einfache Entfernung).

E-Auto Vorteil: Nur 0,25%

Für reine Elektrofahrzeuge gilt eine stark vergünstigte Regelung: Statt 1% werden nur 0,25% des Listenpreises angesetzt. Dies gilt für einen Bruttolistenpreis bis 70.000 € (bzw. für höhere Bruttolistenpreise bei Erstzulassung ab dem 01.07.2025). Bei einem E-Auto für 50.000 € sind das nur 125 €/Monat geldwerter Vorteil statt 500 €. Das macht Elektro-Dienstwagen steuerlich extrem attraktiv.

Sachbezugsfreigrenze: 50 €/Monat

Kleine Sachbezüge wie Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder Fitnessstudio-Zuschüsse sind bis zu 50 € pro Monat steuerfrei (Sachbezugsfreigrenze). Wird die Grenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden (keine Freibetragsregelung). Tipp: Dein Arbeitgeber kann diese Grenze über Gutscheinkarten wie "Givve" oder "Edenred" optimal ausnutzen.

Auswirkung auf dein Netto

Der geldwerte Vorteil erhöht dein zu versteuerndes Einkommen. Du zahlst also mehr Lohnsteuer und Sozialabgaben. Gleichzeitig wird der Vorteil nach der Berechnung wieder abgezogen, da du das Geld ja nicht auf dein Konto bekommst. Im Nettopilot-Rechner kannst du den geldwerten Vorteil eingeben und sofort sehen, wie er sich auf deine Abzüge auswirkt.
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Häufige Fragen

Muss ich den geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben?

Nein, der Arbeitgeber hat ihn bereits in deiner Lohnabrechnung berücksichtigt und versteuert. Er taucht automatisch in deiner Lohnsteuerbescheinigung auf.

Kann ich zwischen 1%-Regelung und Fahrtenbuch wählen?

Ja, alternativ zur 1%-Regelung kannst du ein Fahrtenbuch führen. Das lohnt sich, wenn du den Firmenwagen nur selten privat nutzt, ist aber aufwändiger.

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