Steuern

Steuerfreibeträge 2026 im Überblick

Freibeträge reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen. Wer sie clever nutzt, zahlt deutlich weniger Steuern. Hier sind die wichtigsten Werte für 2026.

Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein Betrag, auf den das Finanzamt keine Steuern erhebt. Er wird von deinem Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die Steuer berechnet wird. Ein höherer Freibetrag bedeutet also ein geringeres zu versteuerndes Einkommen und damit weniger Steuern. Pauschbeträge erhältst du ohne Nachweise, für andere Freibeträge musst du Belege einreichen.

Der Grundfreibetrag: Steuerfrei für alle

Dieser Betrag sichert das absolute Existenzminimum. Jeder Steuerzahler hat darauf Anspruch. 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.096 € (Verheiratete: 24.192 €). Das bedeutet: Erst auf jeden Euro, den du über diesem Betrag verdienst, zahlst du Einkommensteuer. Du musst dafür nichts weiter tun, er wird automatisch berücksichtigt.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten)

Jeder Arbeitnehmer hat Ausgaben für seinen Beruf (Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fachliteratur). Dafür gewährt der Staat pauschal 1.230 € pro Jahr (auch Werbungskostenpauschale genannt) – völlig ohne Nachweise. Wenn deine tatsächlichen beruflichen Ausgaben (z.B. durch eine weite Pendelstrecke) höher als 1.230 € liegen, kannst du diese in der Anlage N der Steuererklärung absetzen und so deine Steuerlast weiter drücken.

Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. 2026 liegt er für beide Elternteile zusammen bei 9.540 € (inkl. BEA-Freibetrag). Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, was für dich besser ist: Das ausgezahlte Kindergeld unterjährig oder der steuerliche Kinderfreibetrag in der Steuererklärung. Bei höheren Einkommen ist der Freibetrag meist vorteilhafter.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Für bestimmte private Lebenskosten (Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Spenden) gibt es einen kleinen Pauschbetrag von 36 € (Verheiratete 72 €). Da allein die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung diesen Betrag in der Regel weit übersteigen, wirkt sich der Pauschbetrag in der Praxis kaum aus – die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen bringen den echten Steuervorteil.

Sparer-Pauschbetrag: Steuerfrei investieren

Erzielst du Gewinne an der Börse (z.B. durch einen ETF-Sparplan) oder erhältst Zinsen (Tagesgeld), musst du darauf eigentlich Abgeltungsteuer (25%) zahlen. Durch den Sparer-Pauschbetrag bleiben jedoch 1.000 € pro Jahr (Zusammenveranlagte: 2.000 €) steuerfrei. Wichtig: Du musst deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, sonst wird die Steuer zunächst automatisch abgeführt (du kannst sie dir aber über die Steuererklärung zurückholen).
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Häufige Fragen

Bekommt man Freibeträge ausgezahlt?

Nein, Freibeträge sind kein zusätzliches Geld vom Staat. Sie senken lediglich das Einkommen, auf das Steuern berechnet werden, wodurch du weniger Steuern zahlst (oder eine Erstattung bekommst).

Muss ich Belege beim Finanzamt einreichen, um Pauschbeträge zu bekommen?

Nein, Pauschbeträge (wie die 1.230 € Werbungskostenpauschale) werden ohne weitere Nachweise automatisch gewährt. Nur wenn deine tatsächlichen Ausgaben den Pauschbetrag übersteigen, musst du diese Kosten belegen.

Können Freibeträge als Lohnsteuerermäßigung eingetragen werden?

Ja. Wenn du z.B. hohe Fahrtkosten hast (über 1.230 €), kannst du diese vorab als Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt eintragen lassen. Dein Arbeitgeber zahlt dir dann jeden Monat mehr Netto aus, statt dass du bis zur Steuererklärung warten musst.

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