Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Kranken- und Pflegeversicherung: 5.175 €/Monat (2025: 5.175 €)
Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): 8.050 €/Monat (2025: 7.550 €)
Das bedeutet: Wer über der alten Grenze verdient, zahlt 2026 mehr Sozialabgaben. Bei einem Brutto von 8.000 €/Monat können das bis zu 40 € pro Monat zusätzlich sein.