Steuern

Der Altersentlastungsbetrag: Wie Senioren Steuern sparen

Wer im Alter noch arbeitet oder bestimmte Einkünfte hat, profitiert vom Altersentlastungsbetrag. Erfahre hier, wie er dein Netto erhöht.

Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für ältere Steuerzahler. Er soll verhindern, dass Senioren, die neben ihrer Rente noch arbeiten (z.B. Minijob oder Teilzeit) oder andere Einkünfte wie Mieteinnahmen haben, steuerlich benachteiligt werden gegenüber Pensionären, die bereits Versorgungsfreibeträge erhalten.

Wer hat Anspruch darauf?

Den Altersentlastungsbetrag erhältst du automatisch, wenn du im Jahr vor der Steuerveranlagung dein 64. Lebensjahr vollendet hast. Wenn du also 2025 64 Jahre alt geworden bist, profitierst du ab dem Steuerjahr 2026 von diesem Freibetrag.

Wie hoch ist die Entlastung?

Die Höhe des Entlastungsbetrags ist nicht für alle gleich, sondern hängt vom Jahr ab, in dem du 64 geworden bist. Für den Geburtsjahrgang 1961 (64. Geburtstag in 2025) beträgt der Freibetrag im Jahr 2026 12,8% der begünstigten Einkünfte, maximal jedoch 608 € im Jahr. Der Betrag wird direkt von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Schrittweise Abschmelzung

Der Altersentlastungsbetrag wird derzeit schrittweise abgeschafft. Für jeden neuen Jahrgang, der das 64. Lebensjahr erreicht, fällt der Prozentsatz und der Höchstbetrag geringer aus. Wer 1940 oder früher geboren ist, profitierte noch von 40% (max. 1.900 €). Für den Jahrgang 1993 und jünger wird es ab 2058 keinen Altersentlastungsbetrag mehr geben.

Welche Einkünfte zählen?

Der Freibetrag gilt für fast alle Einkunftsarten: Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge (sofern du die Günstigerprüfung beantragst). Ausgenommen sind jedoch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge (wie Beamtenpensionen), da diese ohnehin steuerlich begünstigt sind.
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Häufige Fragen

Muss ich den Altersentlastungsbetrag beantragen?

Nein, das Finanzamt berücksichtigt den Entlastungsbetrag bei der Einkommensteuererklärung automatisch anhand deines Geburtsdatums. Auch Arbeitgeber ziehen ihn bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung oft schon selbstständig ab.

Gilt der Freibetrag auch für die Rente?

Nein, für Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung greift der Altersentlastungsbetrag nicht. Er ist speziell als Ausgleich für andere Einkunftsarten (wie Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen) gedacht.

Wird der Betrag monatlich oder jährlich angerechnet?

Er ist ein Jahresfreibetrag. Viele Arbeitgeber berücksichtigen ihn aber schon bei der monatlichen Lohnabrechnung (1/12 des Jahresbetrags), sodass du direkt mehr Netto herausbekommst.

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